Verantwortung des Hundebesitzers

 

Der Hundebesitzer/ Hundehalter versichert, dass der Hund immer gesund und frei von ansteckenden Krankheiten übergeben wird, einwandfrei im Wesen und mit anderen Hunden verträglich, einen registrierten Mikrochip besitzt, haftpflichtversichert, steuerlich und im Hunderegister TASSO, Findefix (o.a.) angemeldet ist.

 

Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Besitzer/Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

 

Tritt die Haftpflichtversicherung für erfolgte Schäden, die durch Ihren Hund entstanden sind nicht ein bzw ist Ihr Hund aktuell nicht haftpflichtversichert, verpflichtet sich der Hundebesitzer/ Hundehalter hiermit  zur Übernahme entstandener -und Nachfolgekosten aller Schäden.                                                                                      

 

In der Zeit der  Läufigkeit kann eine Betreuung  nicht oder nur mit konkreter Abstimmung gewährleistet werden. Darum prüfen Sie bitte vor einer Terminvereinbarung, ob Ihre Hündin den Betreuungsservice nutzen kann.

 

Über die Notwendigkeit einer tierärztlichen Untersuchung in Notfällen entscheidet während der Betreuungszeit auch  die Betreuerin allein, wenn der Hundebesitzer/Hundehalter nicht kurzfristig erreichbar ist. Auf Wunsch von der Betreuerin kann daher ein Budget  für eine tierärztliche Versorgung vorab gewünscht werden,  für darüberhinausgehende Kosten geht die Betreuerin in Vorleistung. Sie bestätigen und versichern hiermit, die Kosten zu erstatten. Die Betreuerin bestätigt die Entgegennahme eines Notfallbudgets von   …..

 

Sollte der Tierarzt begründen, dass es keine Heilungschance gibt oder gar ein Leid verlängert und nicht verantwortet werden kann und eine Euthanasie empfohlen wird, ist dies nach Rückabstimmung mit dem Tierhalter durchzuführen, sollte keine der Telefonnummern erreichbar sein, auch keine Notfallpersonen, trifft die Betreuerin ohne Strafverfolgung und Schadenersatzansprüche im Sinne des Hundes eine Entscheidung.

 

Im allgemeinem gilt, dass für das Versterben keine Haftung von/durch die Betreuerin übernommen werden kann.

 

Befähigung der Betreuerin

 

Die Betreuerin  besitzt langjährige Erfahrungen in der Betreuung von Hunden und ist gemäß den  Bestimmungen § 11 Tierschutzgesetz einer Prüfung unterzogen worden.

 

Der Sachkundenachweis wurde vor der IHK Potsdam und dem Veterinär geprüft. Weiterhin erfolgte durch das Veterinäramt wiederholt die theoretische und praktische Prüfung zum  § 27  Berliner Hundegesetzes 2019.

Das KFZ wurde vom Veterinäramt ebenfalls begutachtet. Die Betreuerin ist beim Gewerbeamt in Marzahn- Hellersdorf gemeldet und ist berufshaftpflicht versichert

Verantwortung der Betreuerin

 

Die Betreuerin  verpflichtet sich, Ihren Hund, art-und verhaltensgerecht zu betreuen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.

 

 

Änderungen zum Gesundheitszustand Ihres  Hundes, der Adresse, Telefonnummer usw  sind mir sofort mitzuteilen und obliegt Ihrer Verantwortung.

 

 

Haftungsausschluss

 

Es wird keine Haftung übernommen:

 

-        Für nicht absehbare Gefahren wie z.B Glasscherben, Giftköder und alle anderen nicht einsehbaren Hindernisse und Gegenstände, Kuhlen und Löcher  oder durch Schäden, die von Dritten und deren Hunden verursacht wurden / werden. etc.

 

-        für Übertragungen von Krankheiten etc.

 

-        bei noch so aufmerksamer Führung und Betreuung Ihres  Hundes, kann es bei Wildkontakt, Angstreaktionen, Ungehorsam oder anderen Auslösern zum Entlaufen Ihres Hundes oder zu einer  Beißerei oder Versterben  kommen.

 

-        Keine Verantwortung für:

 

Deckungen/Verpaarungen während der Betreuungszeit

 

bitte bedenken Sie, dass Rüden durchaus auch entlaufen um einer Spur zu folgen

 

Deckungsschäden bei  der Mitgabe von Mädchen in der Hitze. Grundsätzlich nehme ich kein Mädchen während der Läufigkeit mit. In Notfällen ist dies mit mir zu besprechen.

 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Hund schmutzig nach der Betreuung nach Hause kommen kann. Für Verschmutzungen der Wohnung, Möbel  Hundezubehör usw wird keine Haftung übernommen.

 

Geben Sie daher keine teuren Leinen  und Halsbänder usw mit, da es ggfls zu Verlust oder Beschädigung kommen kann, wofür die Betreuerin nicht haftbar z machen ist.

 

Die Haftung der Betreuerin wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.  Sie sind hiermit ausdrücklich informiert  und einverstanden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschäftsbezogene Verarbeitung

 

Zusätzlich verarbeiten wir von unseren Kunden, Interessenten und Geschäftspartner Zwecks Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege
- Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie).
- Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie)

 

 

 

 

Gerichtsstand

 

Gerichtsstand Berlin

 

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr Thomas Schwenke

 

 

 

Vertragliche Leistungen

 

Wir verarbeiten die Daten unserer Vertragspartner und Interessenten sowie anderer Auftraggeber, Kunden, Mandanten, Klienten oder Vertragspartner (einheitlich bezeichnet als „Vertragspartner“) entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, um ihnen gegenüber unsere vertraglichen oder vorvertraglichen Leistungen zu erbringen. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung, bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis.

Zu den verarbeiteten Daten gehören die Stammdaten unserer Vertragspartner (z.B., Namen und Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mailadressen und Telefonnummern) sowie Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, Vertragsinhalte, vertragliche Kommunikation, Namen von Kontaktpersonen) und Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindungen, Zahlungshistorie).

Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir grundsätzlich nicht, außer wenn diese Bestandteile einer beauftragten oder vertragsgemäßen Verarbeitung sind.

Wir verarbeiten Daten, die zur Begründung und Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind und weisen auf die Erforderlichkeit ihrer Angabe, sofern diese für die Vertragspartner nicht evident ist, hin. Eine Offenlegung an externe Personen oder Unternehmen erfolgt nur, wenn sie im Rahmen eines Vertrags erforderlich ist. Bei der Verarbeitung der uns im Rahmen eines Auftrags überlassenen Daten, handeln wir entsprechend den Weisungen der Auftraggeber sowie der gesetzlichen Vorgaben.

 

Im Rahmen der Inanspruchnahme unserer Onlinedienste, können wir die IP-Adresse und den Zeitpunkt der jeweiligen Nutzerhandlung speichern. Die Speicherung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, als auch der Interessen der Nutzer am Schutz vor Missbrauch und sonstiger unbefugter Nutzung. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Verfolgung unserer Ansprüche gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO erforderlich oder es besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO.

Die Löschung der Daten erfolgt, wenn die Daten zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Fürsorgepflichten sowie für den Umgang mit etwaigen Gewährleistungs- und vergleichbaren Pflichten nicht mehr erforderlich sind, wobei die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten alle drei Jahre überprüft wird; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Ihre Schlüssel befinden sich zeitweise im Dienstfahrzeug.
(Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr Thomas Schwenke)

 

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Fotos Videos Ihres Hundes in der Maries Tageshunde communty  ( whats app Facebook Instagram  Website)verwendet werden wenn Sie nicht ausdrücklich (jederzeit ohne Angabe von Gründen )widersprechen. Selbstverständlich erhebe ich keinen Anspruch.

 

 (Marion Otto)

 

 

 

Sie erklären sich einverstanden dass eine Kommunikation, per whats app, per Mail , sms, gegenseitig bindend ist.