Verantwortung des Hundebesitzers
Der Hundebesitzer/ Hundehalter versichert, dass der Hund immer gesund und frei von ansteckenden Krankheiten übergeben wird, einwandfrei im Wesen und mit anderen Hunden verträglich, einen registrierten Mikrochip besitzt, haftpflichtversichert, steuerlich und im Hunderegister TASSO, Findefix (o.a.) angemeldet ist.
Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Besitzer/Halter dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
Tritt die Haftpflichtversicherung für erfolgte Schäden, die durch Ihren Hund entstanden sind nicht ein bzw ist Ihr Hund aktuell nicht haftpflichtversichert, verpflichtet sich der Hundebesitzer/ Hundehalter hiermit zur Übernahme entstandener -und Nachfolgekosten aller Schäden.
In der Zeit der Läufigkeit kann eine Betreuung nicht oder nur mit konkreter Abstimmung gewährleistet werden. Darum prüfen Sie bitte vor einer Terminvereinbarung, ob Ihre Hündin den Betreuungsservice nutzen kann.
Über die Notwendigkeit einer tierärztlichen Untersuchung in Notfällen entscheidet während der Betreuungszeit auch die Betreuerin allein, wenn der Hundebesitzer/Hundehalter nicht kurzfristig erreichbar ist. Auf Wunsch von der Betreuerin kann daher ein Budget für eine tierärztliche Versorgung vorab gewünscht werden, für darüberhinausgehende Kosten geht die Betreuerin in Vorleistung. Sie bestätigen und versichern hiermit, die Kosten zu erstatten. Die Betreuerin bestätigt die Entgegennahme eines Notfallbudgets von ….. €
Sollte der Tierarzt begründen, dass es keine Heilungschance gibt oder gar ein Leid verlängert und nicht verantwortet werden kann und eine Euthanasie empfohlen wird, ist dies nach Rückabstimmung mit dem Tierhalter durchzuführen, sollte keine der Telefonnummern erreichbar sein, auch keine Notfallpersonen, trifft die Betreuerin ohne Strafverfolgung und Schadenersatzansprüche im Sinne des Hundes eine Entscheidung.
Im allgemeinem gilt, dass für das Versterben keine Haftung von/durch die Betreuerin übernommen werden kann.
Befähigung der Betreuerin
Die Betreuerin besitzt langjährige Erfahrungen in der Betreuung von Hunden und ist gemäß den Bestimmungen § 11 Tierschutzgesetz einer Prüfung unterzogen worden.
Der Sachkundenachweis wurde vor der IHK Potsdam und dem Veterinär geprüft. Weiterhin erfolgte durch das Veterinäramt wiederholt die theoretische und praktische Prüfung zum § 27 Berliner Hundegesetzes 2019.
Das KFZ wurde vom Veterinäramt ebenfalls begutachtet. Die Betreuerin ist beim Gewerbeamt in Marzahn- Hellersdorf gemeldet und ist berufshaftpflicht versichert
Verantwortung der Betreuerin
Die Betreuerin verpflichtet sich, Ihren Hund, art-und verhaltensgerecht zu betreuen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
Änderungen zum Gesundheitszustand Ihres Hundes, der Adresse, Telefonnummer usw sind mir sofort mitzuteilen und obliegt Ihrer Verantwortung.
Haftungsausschluss
Es wird keine Haftung übernommen:
- Für nicht absehbare Gefahren wie z.B Glasscherben, Giftköder und alle anderen nicht einsehbaren Hindernisse und Gegenstände, Kuhlen und Löcher oder durch Schäden, die von Dritten und deren Hunden verursacht wurden / werden. etc.
- für Übertragungen von Krankheiten etc.
- bei noch so aufmerksamer Führung und Betreuung Ihres Hundes, kann es bei Wildkontakt, Angstreaktionen, Ungehorsam oder anderen Auslösern zum Entlaufen Ihres Hundes oder zu einer Beißerei oder Versterben kommen.
- Keine Verantwortung für:
Deckungen/Verpaarungen während der Betreuungszeit
bitte bedenken Sie, dass Rüden durchaus auch entlaufen um einer Spur zu folgen
Deckungsschäden bei der Mitgabe von Mädchen in der Hitze. Grundsätzlich nehme ich kein Mädchen während der Läufigkeit mit. In Notfällen ist dies mit mir zu besprechen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Hund schmutzig nach der Betreuung nach Hause kommen kann. Für Verschmutzungen der Wohnung, Möbel Hundezubehör usw wird keine Haftung übernommen.
Geben Sie daher keine teuren Leinen und Halsbänder usw mit, da es ggfls zu Verlust oder Beschädigung kommen kann, wofür die Betreuerin nicht haftbar z machen ist.
Die Haftung der Betreuerin wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sie sind hiermit ausdrücklich informiert und einverstanden.
Geschäftsbezogene Verarbeitung
Zusätzlich verarbeiten wir von unseren Kunden, Interessenten und Geschäftspartner Zwecks Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und
Kundenpflege
- Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie).
- Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie)
Gerichtsstand
Gerichtsstand Berlin
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Vertragspartner (einheitlich bezeichnet als „Vertragspartner“) entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, um ihnen gegenüber unsere vertraglichen oder vorvertraglichen Leistungen zu erbringen. Die
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Zu den verarbeiteten Daten gehören die Stammdaten unserer Vertragspartner (z.B., Namen und Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mailadressen und Telefonnummern) sowie Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene
Leistungen, Vertragsinhalte, vertragliche Kommunikation, Namen von Kontaktpersonen) und Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindungen, Zahlungshistorie).
Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir grundsätzlich nicht, außer wenn diese Bestandteile einer beauftragten
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die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Ihre Schlüssel befinden sich zeitweise im Dienstfahrzeug.
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Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Fotos Videos Ihres Hundes in der Maries Tageshunde communty ( whats app Facebook Instagram Website)verwendet werden wenn Sie nicht ausdrücklich (jederzeit ohne Angabe von Gründen )widersprechen. Selbstverständlich erhebe ich keinen Anspruch.
(Marion Otto)
Sie erklären sich einverstanden dass eine Kommunikation, per whats app, per Mail , sms, gegenseitig bindend ist.